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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der jeweils letzten gültigen Fassung) bilden die Grundlage für sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen CrossFunctional Traunsee und dem Mitglied resultieren.

1.2. Mitglieder sind im Sinne dieser AGB jene Personen, die einen aufrechten Vertrag, 10er-Block, Personaltrainingsvertrag haben oder einen Tageseintritt absolvieren.

1.3. CrossFunctional Traunsee erbringt die Leistungen gemäß dem jeweils bezahlten Umfang oder dem abgeschlossenen Vertrag.

1.4. Die Mitgliedschaft des Teilnehmers ist nicht übertragbar.

2. Dauer

2.1. CrossFunctional Traunsee bietet sowohl Jahresverträge als auch Halbjahresverträge, die mit zwei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden können, an. Die Verträge verlängern sich automatisch um jeweils um 3 Monate, sofern sie nicht 2 Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Mit Übergabe der Vertragsmappe wird schriftlich hingewiesen, wann der Vertrag gekündigt werden muss, so dass keine Verlängerung zustande kommt.

2.2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss schriftlich bestätigt werden. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Kündigung.

2.3. Das Vertragsverhältnis kann von CrossFunctional Traunsee mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn das Mitglied eine strafbare Handlung begangen hat, wegen Nichtbefolgung von Weisungen des Studiopersonals Personen- oder Sachschäden verursacht wurden oder das Mitglied Handlungen durchführt, die eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses für CrossFunctional Traunsee objektiv unmöglich machen.

2.4. Der Teilnehmer kann nach Rücksprache mit CrossFunctional Traunsee das Vertragsverhältnis bei vorübergehenden Hindernissen wie Bundesheer, Zivildienst, Schwangerschaft, Verletzungen (länger als 4 Wochen, mit Attest) kostenfrei unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung ist im Voraus schriftlich mitzuteilen. Nachträglich oder zu spät eingereichte Atteste können nicht berücksichtigt werden. Die Verträge verlängern sich jeweils um die ausgesetzte Zeit.

2.5. (Studio) Premium- und Premium+-Verträge können bis zu 2 (ganze) Monate im Jahr stillgelegt werden, die Vertragslaufzeit verlängert sich dementsprechend. Hier fällt eine Bearbeitungsgebühr von monatlich 10% des Mitgliedsbeitrags an. Stilllegungen müssen bis zum 15. des laufenden Monats für den kommenden Monat schriftlich bekannt gegeben werden. Eine verspätet eingereichte Stilllegung kann nicht berücksichtigt werden.

2.6. (CrossFunctional) 12M-unlimited-Verträge können kostenfrei 1 Monat im Jahr stillgelegt werden. Der Vertrag verlängert sich dementsprechend.

2.7. Leistungen, die in einem der Vertragspakete enthalten sind, können nicht in bar abgelöst, übertragen oder gesammelt werden. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach der vorgegebenen Zeitspanne.

2.8. Bei Vertragsende ist der Mitgliedsausweis unaufgefordert zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Bearbeitungsgebühr bzw. Pfand in Höhe von €19 vom hinterlegten Konto eingezogen. Ebenfalls wird bei Beendigung des CF-Vertrages die Zugangsberechtigung zu Octiv bzw. einer nachfolgenden Software entzogen.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsausweis beim Betreten des Studios vorzulegen und sich einzuchecken. 

3.2. Der Mitgliedsausweis darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte der Ausweis verloren gehen, ist für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €19 fällig.

3.3. Sofern das Mitglied einen Spind nutzt, muss der Schlüssel beim Räumen des Spinds stecken gelassen werden. Eine entgeltliche Überlassung eines Schließfaches ist nicht möglich.

3.4. Es wird keine Haftung für Wertgegenstände übernommen.

3.5. Änderungen von Kontoverbindung, Wohnadresse oder Kontaktdaten müssen vom Mitglied unverzüglich mitgeteilt werden.

4. Beitrag

4.1. Der Beitrag ist jeweils im Vorhinein zum Monatsanfang zur Zahlung fällig.

4.2. Der monatliche Beitrag sowie die Aufnahmegebühr werden per Lastschrift vom hinterlegten Konto eingezogen. Sollte eine Rückbuchung erfolgen, wird zum folgenden Monat der Beitrag erneut abgebucht. Hierbei fallen zusätzliche Kosten in Höhe von €10 pro Rückbuchung zzgl. der in Rechnung gestellten Bankgebühren zu Lasten des Mitglieds an.

4.3. Eine Barzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

4.4. Bei 10er-Blöcken wird ebenfalls Einsatz für den Mitgliedsausweis in bar eingehoben und bei Rückgabe der Karte ausbezahlt. Ist eine aktuelle Bankverbindung hinterlegt, entfällt die Pfandhinterlegung.

4.5. Sollte der Teilnehmer 3 Monatsbeiträge oder mehr mit der Zahlung in Verzug sein, wird ohne weitere Bekanntgabe die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten. Gemäß ABGB §1333/2 gehen die hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Schuldners. Es tritt damit auch umgehend ein Studioverbot in Kraft.

4.6. Es gibt gegen Gebühr geschlossene Getränke zum Verkauf.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Homepage www.cf-traunsee.at bzw. der Box-Software bekannt-gegeben.

5.2. Einzel- und Privattrainings sind nach Rücksprache möglich, Gebühren nach Aushang. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so hat er schnellstmöglich abzusagen. Bei weniger als 4 Stunden vor der vereinbarten Trainingseinheit wird 50% des Honorars berechnet.

6. Aufklärung

6.1. Das Mitglied wurde über folgende Punkte eingehend aufgeklärt:

6.1.1. Die Mitarbeiter von CrossFunctional Traunsee können nicht überprüfen, ob der Kunde für das Training medizinisch geeignet ist; es wird ihm daher dringend empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

6.1.2. Geräte und Einrichtungen dürfen nur nach vorhergehender Einschulung durch einen Trainer benutzt werden. Sollte das Mitglied auf eine Einweisung verzichten, entfällt jedwede Form der Haftung, die aus der unsachgemäßen Benützung der Geräte oder Einrichtungen resultiert. Den Anweisungen des Personals und der Trainer ist stets Folge zu leisten, um Verletzungen zu vermeiden.

6.1.3. Für Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Gegenständen wird nur dann gehaftet, wenn Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Mitarbeiter des Studios ist.

6.2. Bezüglich der Datenspeicherung verweisen wir auf unsere Datenschutzvereinbarung.

Stand: Jänner 2023               

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Unterschrift
(bei Minderjährigen der/die gesetzliche/n Vertreter/-in und Kontoinhaber)

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Unterschrift
(Mitarbeiter CrossFunctional Traunsee)

Inh. Regina Ungeheuer
Frühlingsbachweg 11
4813 Altmünster/Traunsee www.facebook.com/UngeheuerCrossFunctional

Tel. 0650/8880063 cftraunsee@gmail.com www.cf-traunsee.at